CONRATHS

Rechtsanwalt

KI | JOURNALISMUS | RECHT

Wie in vielen anderen Bereichen wird Künstliche Intelligenz (KI) auch im Journalismus zu tiefgreifenden Veränderungen führen. Medienhäuser sowie einzelne Journalistinnen und Journalisten müssen sich auf die Veränderungen einstellen. Diese Themenseite soll einen schnellen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten, Herausforderung sowie über die Rechtsfragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus geben. Zu Einzelheiten und bei konkreten rechtlichen Fragen können Sie Rechtsanwalt Timo Conraths gerne eine Beratungsanfrage senden.

Schon heute wird KI im Journalismus in vielfältiger Weise eingesetzt. Viele Arbeitsschritte, die früher nur mit Hilfe von Menschen ausgeführt werden konnten, lassen sich heute fast vollständig automatisieren. Von der KI-basierten Ermittlung relevanter Themen, über die automatisierte Generierung von Inhalten, bis hin zur optimierenden Distribution der Inhalte durch Personalisierung. Hinzu kommt, dass sich Medien unter Einsatz von KI mittlerweile auch synthetisch herstellen lassen und somit bestimmte Arbeitsschritte gänzlich wegfallen. In Zukunft wird KI fester Bestandteil journalistischer Arbeit sein.

Doch der Einsatz bedarf insbesondere im Bereich des Journalismus einer fortlaufenden Überprüfung, weil es um die Meinungs- und Willensbildung der Bevölkerung geht. Hier spielt der Journalismus seit jeher eine Schlüsselrolle: Journalistinnen und Journalisten informieren über Ereignisse, filtern Informationen nach bestimmten Kriterien, setzen Schwerpunkte und kontrollieren Menschen in Machtpositionen. Mit jedem Arbeitsprozess, den sie von künstlicher Intelligenz ausführen lassen, geben sie einen Teil der ihnen übertragenen Aufgaben und Pflichten aus der Hand. Angesichts der möglichen Auswirkungen auf die Meinungs- und Willensbildung der Bevölkerung auf der einen Seite und das künftige Berufsbild von Journalistinnen und Journalisten auf der anderen Seite, bedarf es genereller Regeln für den Einsatz von KI im Bereich des Journalismus.

RECHTSFRAGEN BEIM EINSATZ VON KI IM JOURNALISMUS

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus wirft viele Rechtsfragen auf. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Rechtsfragen gegeben. Zu Einzelheiten und bei konkreten rechtlichen Fragen können Sie Rechtsanwalt Timo Conraths gerne eine Beratungsanfrage senden.

Schutz durch Presse- bzw. Rundfunkfreiheit

Inwieweit der Einsatz von KI zur völlig autonomen Erstellung und Distribution journalistischer Inhalte von der Presse- bzw. Rundfunkfreiheit geschützt wird, ist in der rechtswissenschaftlichen Debatte bislang noch nicht abschließend geklärt und hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Einige Kriterien gibt es dennoch.

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KI und Urheberrecht

Im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI stellen sich viele urheberrechtliche Fragen. Für Journalistinnen und Journalisten ist es zunächst wichtig zu wissen, inwieweit Arbeitsergebnisse, die sie mithilfe Künstlicher Intelligenz erschaffen haben, urheber- oder leistungsschutzrrechtlichen Schutz genießen. Ebenso relevant ist für sie aber auch die Frage, ob und unter welchen Umständen sie mit Nutzung der KI-generieren Werke Rechte Dritter verletzen. Sofern der Verdacht besteht, dass die KI mit den Werken einer Journalistin oder eines Journalisten trainiert wurde, ist letztlich auch zu klären, ob die Nutzung der Werke zum Training der KI rechtlich zulässig war und ob der Anbieter der KI eine Vergütung für die Nutzung schuldet.

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Kennzeichnungspflicht

Journalistische Inhalte haben einen erheblichen Einfluss auf den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung und damit auf die Demokratie. Es ist daher von großer Bedeutung zu kennzeichnen, ob eine KI oder ein Mensch einen bestimmten Inhalt erstellt hat. Es ist davon auszugehen, dass Mediennutzerinnen und Mediennutzer Inhalte, von denen sie wissen, dass sie von KI erschaffen wurden, anders wahrnehmen als solche, die im Einzelfall von Menschen bearbeitet wurden. Zwar gibt es bereits vereinzelt entsprechende Kennzeichnungspflichten. Sie betreffen bislang jedoch nur bestimmte Fälle.

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Haftungsfragen

Nicht zuletzt stellt sich die Frage, inwiefern Medien für KI-generierte Inhalte haften müssen. Im Rahmen der presse- und rundfunkrechtlichen Haftung gibt es jedoch schon sehr differenzierte Regelungen, auf die bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der Nutzung von KI im Bereich des Journalismus weitgehend zurückgegriffen werden kann. Es kommt dabei maßgeblich auf den Art des Anspruchs, z.B. Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf, Berichtigung sowie Schadensersatzanspruch, und auf die konkrete Gefahr- und Kontrollzuständigkeit für den Einsatz der KI-Software an. So bleibt vor allem der Verleger bzw. die Rundfunkanstalt als Herrin bzw. Herr der Veröffentlichung grundsätzlich auch für den Einsatz der KI und die generierten Inhalte verantwortlich. Die Frage der Haftung bedarf jedoch einer gründlichen Prüfung im Einzelfall.

HABEN SIE FRAGEN?

Viele Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz im Journalismus lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern bedürfen einer rechtlichen Prüfung im Einzelfall. Falls Sie Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz im Journalismus suchen, freut sich Rechtsanwalt Timo Conraths über Ihre Anfrage. Timo Conraths vertritt Mandantinnen und Mandanten gerichtlich sowie außergerichtlich.

KONTAKT

Rechtsanwalt Timo Conraths

Bettinastraße 48
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 24752570
E-Mail: kontakt(at)timoconraths.com
Termine auf Anfrage

Rechtsanwalt Timo Conraths ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Urheber-, Presse-, Medien- und Digitalrecht. In diesen Bereichen arbeitete er für renommierte Wirtschaftskanzleien und ein Unternehmen in der Sport- und Medienbranche. Mit den Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus beschäftigt er sich schon seit vielen Jahren. Er hält Vorträge und veröffentlicht Fachbeiträge. Im Jahr 2020 erschien die erste Auflage des Rechtshandbuchs Künstliche Intelligenz und Robotik, zu welchem Timo Conraths das Kapitel zum Thema Journalismus verfasste. Eine zweite Auflage ist in Bearbeitung. Im Jahr 2023 wirkte Timo Conraths zudem maßgeblich an dem KI-Positionspapier des Deutschen Journalisten-Verbands mit.